Leider kann es auch im Züricher Katzen-Tierheim Schnurrhaus passieren, dass Tiere eingeschläfert werden müssen. Anders als zum Beispiel in Amerika liegt das aber nicht an Überbelegung und zu geringen Adoptionsraten.
Wir machen es uns genau so wenig leicht, eine solche Entscheidung zu treffen, wie jeder andere Tierbesitzer. Deswegen ist unsere Prämisse auch, Tiere nicht einzuschläfern, wenn nicht genauestens vorher festgelegte Gründe dafürsprechen. Und davon gibt es eigentlich nur zwei:
1. Einschläferung bei unheilbarer Krankheit
Wir verstehen es als ein Gebot des Tierschutzes, ein Tier nicht unnötig leiden zu lassen, wenn abzusehen ist, dass es nur unter grossen Schmerzen und Unwohlsein zeitbegrenzt weiterleben kann. Die Entscheidung wird auch nicht von uns als Tierheim getroffen, sondern von einem Tierarzt, der die Katze genauestens untersuchen muss.
2. Verhaltensweisen, die nicht verändert werden können
Es kann passieren, dass eine Katze Verhaltensstörungen aufweist, die eine Gefahr für Menschen darstellen. Wenn es nicht möglich ist, dieses Verhalten zu ändern, und vor allem auch deswegen ein Tier nicht vermittelt werden kann, dann werden wir vorschlagen, dass es eingeschläfert wird. Auch hier hat das letzte Wort der Tierarzt. Es gibt übrigens auch Verhaltensstörungen, die keine Gefahr für andere darstellen, aber das Leben des Tieres über ein erträgliches Mass hinaus beeinflussen.
Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht und jeder Fall, bei dem es um eine Einschläferung geht, wird im Team besprochen. Gerade bei Verhaltensgründen versuchen wir zunächst alle uns zur Verfügung stehenden Mittel der Verhaltenstherapie auszuschöpfen. Wir führen genaue Aufzeichnungen über die Störungen, fertigen über einen Beobachtungszeitraum hinweg auch Protokolle und wenn möglich auch Videos an, um die Fälle so gut wie möglich zu dokumentieren.
Wir lehnen es ab, Anfragen von Katzenbesitzern zu bearbeiten, die wollen, dass wir ihr Tier einschläfern. Zum einen kann das nur ein Tierarzt, zum anderen aber ist unsere Aufgabe, Tiere zu retten und nicht sie zu töten.